Stand 04. August 2017

 

Jeder teilnehmende Schütze ist der Stand- und Schießordnung unterworfen. Er erkennt beide durch seine Teilnahme an.

 

 

Standordnung:

 

1. Die Oberschießmeister haben zum Zeitpunkt des Schießens die alleinige Verantwortung innerhalb des Schießstandgeländes. Jeder Schütze hat sich an die Weisungen der Oberschießmeister zu halten.

 

2.   Das Betreten der Schießstände ist nur Personen gestattet, die berechtigt sind an den Schießen teilzunehmen. Es dürfen sich in dem eingezäunten Schießstandgelände nur diejenigen Schützen aufhalten die zum Schuss aufgerufen sind, sowie die Standaufsicht. Nach abgegebenen Schuss müssen die Schützen den eingezäunten Bereich sofort wieder verlassen.

 

3. Das Laden der Gewehre ist grundsätzlich nur innerhalb der Schießstände mit zum Kugelfang hin gerichteter Gewehrmündung gestattet.

 

4.   Jeder Schuss, der den Lauf verlässt, ist gültig, auch wenn er ohne Verschulden des Schützen oder durch den Fehler des Gewehrs ausgelöst worden ist.

 

5.    Alle Schießkarten sind mit dem Namen des Schützen versehen und nicht übertragbar.

 

6.  Schützen, die sich mit einem geladenen Gewehr im Stand umdrehen oder sonst in leichtfertiger Weise andere gefährden, werden von der weiteren Teilnahmen sofort ausgeschlossen. Ihre Schießkarten verlieren in einem solchen Fall sofort ihre Gültigkeit.

 

 

 

 

Schießordnung:

 

            Kronprinzenvogel:

 

1.      Zum Schießen auf den Kronprinzenvogel sind alle diejenigen Bruderschaftsmitglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind, aber das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und wenn für die 14- bis 16-jährigen Teilnehmer eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Bei der Altersermittlung gilt der 14. Geburtstag des Jungschützen, das Geburtsjahr alleine ist nicht ausschlaggebend. Im WaffG §27 Abs. 3 Pkt.2 ff ist dies so geregelt.

 

2.      Auf die Kronprinzenplatte dürfen alle 14 bis 27 Jahre alten Bruderschaftsmitglieder schießen, die die zuvor beschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Außerdem gilt eine 5-jährige Sperre ab dem Jahr der Entkrönung.

 

3.      Ansonsten gelten alle Vorschriften, wie nachstehend beim Königsvogelschiessen aufgeführt.

 

 

Königsvogel:

 

1.     Zum Schießen auf den Königsvogel sind alle aktiven Mitglieder der Bruderschaft gemäß ihrer Schießkarte zugelassen. Aktive Mitglieder die der Bruderschaft noch keine 12 Monate als aktives Mitglied angehören, dürfen nur auf die Pfänder des Königsvogels schießen.

 

2.   Auf die Königsplatte dürfen alle Bruderschaftsmitglieder ab 28 Jahre schießen, und die, die die vor beschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Es gilt nicht der Geburtstag als Kriterium, sondern das Geburtsjahr ist maßgebend. Außerdem gilt eine 20-jährige Sperre ab dem Jahr der Entkrönung.

 

3.     Das Schießen auf den Königsvogel erfolgt in der Reihenfolge der aus den Schießkarten ersichtlichen Nummerierung. Diejenige Nummer, die mit dem Schießen beginnt, wird von der Schießkommission vor dem Schießen ausgelost. Der Schütze, der sich bei Aufruf seiner Nummer nicht unmittelbar zum Schuss meldet, ist seines Schusses verlustig, sobald sich derjenige Schütze mit der nächsthöheren Nummer im Anschlag befindet.

 

4.    Wenn das Klingelzeichen ertönt, muss der bereits im Anschlag liegende Schütze den Schuss auf das Pfand noch abgeben. Die Schiesskommission kann außerdem dann entscheiden, ob an dem Pfand eine Beschleunigungsmaßnahme vorzunehmen ist.

 

5.    Jeder Schütze schießt in Uniform. Das Schießen auf die Pfänder ist in Hemdsärmeln gestattet; auf die Platte nur in kompletter Uniform.

 

6.    Jeder Schütze kann nur ein Pfand erringen. Sollten bei einem Schuss mehrere Pfänder herunterfallen, dann kann sich der betreffende Schütze eines davon aussuchen; die übrigen Pfänder werden wieder aufgesetzt.

 

7.    Auf die „Königsplatte“ wird nach dem Herunterfallen des Rumpfes geschossen. Der Zeitpunkt zum Verändern der „Platte“ wird durch Klingelzeichen bekanntgegeben. Die Einstellung des Weckers hierfür geschieht durch den Oberschießmeister, oder dessen Stellvertreter. Wenn das Klingelzeichen ertönt, muss der bereits im Anschlag liegende Schütze den Schuss noch abgeben. Kein Schütze darf länger als eine volle Minute im Anschlag liegen.

 

8.   Geschossen wird mit vereinseigenen Gewehren.

 

9. Alle Pfänderschützen erhalten einen Preis. Derjenige der die „Platte“ herunterschießt, ist der neue Regimentsschützenkönig in Lohausen.

 

10. Der Schießkommission steht jederzeit das Recht zu, das Schießen zeitweilig zu unterbrechen, um durch nötig erscheinende Mittel (z.B. Lösen der Pfänder) das Schießen zu beschleunigen.

 

11.  Die Schießzeit ist folgende: Schützenfestmontag ab 15.30 Uhr.

 

12. Der Pagenkönigsschuss, ausgerichtet durch die Pageneltern, wird nach dem Herunterfallen der Kronprinzenvogelrumpfs ermittelt. Solange ruht das weitere Kronprinzen- und Königsschießen.

 

 

Pokalschießen

 

1.      Beim Pokalschießen wird, abweichend der Bedingungen des Königsvogels, auf Holzsterne geschossen.

 

2.     Das Pokalschießen ist ein Mannschaftsschießen, der einzelnen Formationen und der Jungschützen Lohausen.

 

3.      Jede Formation stellt eine Mannschaft auf, die aus 5 Schützen besteht.

 

4.  Die Jungschützen Lohausen stellen ebenfalls eine Mannschaft aus 5 Schützen zusammen, die aber aus Mitgliedern unterschiedlicher Formationen bestehen kann.  (Altersbedingung siehe Kronprinzenschießen. Die Schützen dürfen nur in einer Mannschaft antreten, das heißt, sie dürfen nicht in den Formationsmannschaften mitschießen!)

 

5.    Die Namen der Schützen müssen vor Beginn des Schießens dem Listenführer der Schießkommission gemeldet werden.

 

6.      Die Mannschaften schießen in der von der Schießkommission vorher ausgelosten Reihenfolge.

 

7.      Die Mannschaft, die nach dem Aufrufen nicht am Stand erscheint, verliert ihre Schießberechtigung.

 

8.  Sieger ist die Mannschaft mit der höchsten Trefferzahl und wird, falls erforderlich, durch Stechen in umgekehrter Reihenfolge ermittelt.

 

9.  Das Stechen erfolgt nach dem Sudden-Death-Prinzip: Eine Mannschaft schießt so lange, bis der erste Fehlschuss erfolgt. Anschließend schießen die nächsten Mannschaften, die sich für das Stechen qualifiziert haben. Die bis zum ersten Fehlschuss erzielten Treffer werden notiert und legen dann die Rangfolge fest. Die Reihenfolge der einzelnen Schützen in den jeweiligen Mannschaften kann neu bestimmt werden.

 

10.  Die Größe der Sterne wird von der Schießkommission entschieden.

 

11.  Das Schießen beginnt links oben auf der Sternhalterung und wird nach rechts fortgesetzt. Der nächstfolgende Schütze beginnt eine Reihe tiefer in der gleichen Reihenfolge.
Jeder Stern muss voll getroffen werden. Angeschossene, verkantete oder in falscher Reihenfolge getroffene Sterne gelten als Fehlschüsse und werden nicht gewertet.

 

12.  Kann ein Schütze das Ziel nicht einwandfrei erkennen, so hat er dies der Standaufsicht zu melden, die über die weitere Abschussfolge entscheidet. Angeschossene oder verkantete Sterne werden überschlagen.

 

 

 

Ehrenvogel und Gästevogel

 

Das Gästeschießen erfolgt unmittelbar nach dem Festumzug. Es können alle Ehrengäste, sowie Schützen aller Gastvereine, hieran teilnehmen. Es gelten die Bedingungen der allgemeinen Schießordnung.

 

 

 

 

Allgemeine Schießordnung

 

1.      Die beginnende Schießnummer eines Wettbewerbs wird ausgelost.

 

2.  Jeder Schütze muss selbst schießen. Ist eine sichtbare körperliche Behinderung zu erkennen, so darf nach Zustimmung der Schießkommission ein Mitglied seiner Kompanie ihm Hilfestellung leisten.

 

3.      Die Schießnummer gilt als Teilnahmeberechtigung, sie muss der Standaufsicht gezeigt werden.

 

4.      Die Pfänder werden in folgender Reihenfolge geschossen:

Kopf, rechter Flügel, linker Flügel, Rumpf, Schwanz

 

5.   Sollten mit einem Schuss mehrere Pfänder fallen, so wird dem Schütze das in der Reihenfolge anliegende Pfand zugesprochen. Die übrigen Pfänder werden wieder aufgesetzt.

 

6.   Sobald ein Schütze ein Pfand errungen hat, kann er erst wieder auf die „Königsplatte“ bzw. „Kronprinzenplatte“ schießen.

 

7.     Ein Pfand gilt als geschossen, wenn es restlos vom Rumpf getrennt ist. Eine endgültige Entscheidung darüber trifft die Schießleitung. Der Rumpf ist geschossen, wenn das letzte Stück zu Boden fällt.

 

8.   Hat ein Schütze das Gewehr vom Lader übernommen, so ist er verpflichtet, den Schuss abzugeben, auch wenn inzwischen der Wecker abläuft.

 

9.      Schussverzögerungen zugunsten eines Kameraden sind unzulässig und können zum Ausschluss vom weiteren Schießen führen.

 

10.  Ein Schütze, der sich nicht rechtzeitig mit seiner Schießnummer bei der Standaufsicht meldet, geht seines Schusses verlustig, sobald der nächste Schütze das Gewehr übernommen hat.

 

11.  Für die ordnungsgemäße Durchführung der Schießwettbewerbe ist die Schießkommission verantwortlich.

 

12.  Ihr Leiter ist der Oberschießmeister der Bruderschaft.

 

13.  Die Schießkommission hat das Recht, das Schießen zeitweilig einzustellen oder zu beschleunigen.

 

14. Über alle Unstimmigkeiten und über alle Fälle, die in der Schießordnung nicht vorgesehen sind, entscheidet die Schießkommission, deren Entscheidung für jeden Schützen maßgebend ist.

 

15.  Eine Entscheidung wird sofort gefällt.

 

16.  Die Schießkommission besteht aus folgenden Mitgliedern:

Oberschießmeister, stellvertretender Oberschießmeister sowie den Schießleiter der einzelnen Formationen der Bruderschaft.

 

 

 

gez.: Der Oberschießmeister


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