Grundsätzlich ist es jeder Person, unabhängig des Geschlechts und der körperlichen Verfassung möglich den Schießsport auszuüben.
Für den Umgang mit Schusswaffen und somit am sportlichen Schießen teilnehmen zu können gelten für Kinder und Jugendliche jedoch besondere Voraussetzungen. Diese sind geregelt auf Basis des z. Z. geltenden Waffengesetzes (WaffG) bzw. der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV).
- Kindern unter 12 Jahren ist das Schießen nur mit Ausnahmegenehmigung der zuständigen Waffenbehörde zu erlauben.
- Kinder von 12 und 13 Jahren dürfen mit der Druckluftpistole und dem Druckluftgewehr unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen am Schießen teilnehmen.
- Jugendliche von 14 und 15 Jahren dürfen mit Druckluftpistole und Druckluftgewehr am Schießen teilnehmen. Außerdem dürfen sie mit Schusswaffen bis Kal. 5,6 mm (.22 lr.) mit Randfeuerzündung und einer Geschossenergie bis 200 Joule und Einzellader-Langwaffen im Kaliber 12 oder kleiner schießen, unter Obhut einer verantwortlichen und zur Kinder und Jugendarbeit für das Schießen geeigneten Aufsichtspersonen oder unter Obhut eines zur Aufsicht befugten Sorgeberechtigten.
- Bei Jugendlichen ab 16 Jahren trifft die Regelung wie bei Jugendlichen von 14-15 Jahren zu, es ist jedoch keine besondere Obhut mehr erforderlich.
- Ab dem 18. Lebensjahr dürfen auch andere Disziplinen mit anderen Waffenarten (Großkaliber) geschossen werden. Die Einverständniserklärung entfällt.
Grundvoraussetzung ist, dass die Sorgeberechtigten anwesend sind oder schriftlich ihr Einverständnis erklärt haben.
Hierzu liegt ein entsprechender Vordruck für Sie [HDC1] bereit [Vordrucke]. Der Vordruck ist bei allen Schießveranstaltungen mitzuführen und gilt für alle Kinder und
Jugendliche ab 12 Jahren bis zum Erreichen der Volljährigkeit.
Das Schießen im BHDS wird geregelt über die vom Bundesverwaltungsamt geprüfte und genehmigte Sportordnung des BHDS. Dies wurde durch den BSA erarbeitet und gilt für alle offiziellen Schießveranstaltungen im BHDS und damit natürlich für alle dem BHDS angeschlossenen Bruderschaften und Gilden.








